Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Obseria-Website und der Observability-Plattform von Obseria. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer.
Stand: 14. Oktober 2026
Ausschließlich die deutsche Fassung ist rechtsverbindlich. Die englische Fassung dient nur der Information.
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Just Growing GmbH und ihren Kunden über die Nutzung der Obseria-Plattform einschließlich Obseria Pipeline sowie aller zugehörigen Software-as-a-Service-Funktionen, Schnittstellen, Agenten und Dokumentationen („Leistungen“) sowie für die Nutzung der Website obseria.io.
- Die Leistungen werden ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Obseria ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein Bestellformular oder ein gesonderter Rahmenvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzend gelten die Leistungsbeschreibung, die Preisseite und der Auftragsverarbeitungsvertrag.
2. Vertragsparteien
Der Vertrag kommt zustande mit der Just Growing GmbH, Silberpappelstraße 9, 71364 Winnenden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 769889 („Obseria“, „wir“). Kunde ist das Unternehmen, in dessen Namen das Konto registriert oder das Bestellformular unterzeichnet wird („Kunde“). Personen, die sich im Namen des Kunden registrieren, sichern zu, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.
3. Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Vertrag kommt entweder zustande, wenn der Kunde die Online-Registrierung abschließt und Obseria das Konto freischaltet, oder mit beiderseitiger Unterzeichnung eines Bestellformulars. Obseria kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft des Kunden.
- Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.
4. Kostenlose Testphase
- Neukunden können die Leistungen 14 Tage lang kostenlos testen. Für die Testphase sind weder eine Kreditkarte noch sonstige Zahlungsdaten erforderlich.
- Die Testphase endet nach 14 Tagen automatisch, sofern der Kunde nicht aktiv einen kostenpflichtigen Tarif wählt. Ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden geht sie nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über.
- Während der Testphase kann Obseria das Volumen der übermittelten Daten sowie die verfügbaren Funktionen begrenzen. Die Verfügbarkeitszusage nach Ziffer 5 und die Gewährleistung nach Ziffer 12 gelten für die Testphase nicht; Obseria haftet während der Testphase nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen der Ziffer 13 Abs. 1.
- Während der Testphase übermittelte Daten werden [Frist, z. B. 30 Tage] nach deren Ende gelöscht, sofern der Kunde nicht in einen kostenpflichtigen Tarif wechselt.
5. Leistungen und Verfügbarkeit
- Umfang, Funktionen und technische Voraussetzungen der Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung. Obseria stellt die Leistungen als Software-as-a-Service über das Internet bereit; der Kunde erhält über die für die Datenerfassung erforderlichen Agenten und Werkzeuge hinaus keine Kopien der Software.
- Obseria sichert für die Produktivumgebung eine Verfügbarkeit von 99,95 % pro Kalendermonat gemäß der Leistungsbeschreibung zu. Vorab angekündigte geplante Wartungen sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Obseria (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle des öffentlichen Internets oder Störungen in den Systemen des Kunden) bleiben unberücksichtigt. Gutschriften (Service Credits) und deren Berechnung richten sich nach der Leistungsbeschreibung.
- Obseria entwickelt die Leistungen laufend weiter. Obseria darf Funktionen ändern, sofern die vertraglich geschuldeten wesentlichen Funktionen nicht erheblich beeinträchtigt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen kündigt Obseria rechtzeitig an.
- Obseria darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern im Auftragsverarbeitungsvertrag.
6. Vergütung und Abrechnung
- Die Vergütung ist nutzungsbasiert und wird pro verarbeitetem Signal (etwa Logs, Metriken, Traces und Events) gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisseite oder dem Bestellformular berechnet. Die Anzahl der Nutzer ist unbegrenzt und wird nicht gesondert berechnet.
- Obseria ermittelt die Nutzung durch eigene Messung. Der Kunde kann die aktuelle Nutzung jederzeit in der Plattform einsehen. Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von [Frist, z. B. 30 Tagen] nach Zugang in Textform zu erheben; andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt. Obseria weist auf diese Folge in der Rechnung hin.
- Die Nutzung wird monatlich nachträglich abgerechnet, sofern keine Mindestabnahme oder Vorauszahlung vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von [Zahlungsziel, z. B. 14 Tagen] nach Zugang zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Obseria nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Zugang zu den Leistungen bis zur Zahlung sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Obseria kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens [Frist, z. B. acht Wochen] vor Ablauf eines Abrechnungszeitraums anpassen. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
7. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor Missbrauch durch Dritte und informiert Obseria unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über seine Konten erfolgen.
- Der Kunde darf die Leistungen nicht nutzen, um rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware oder Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, zu übermitteln, zu speichern oder zu verarbeiten.
- Der Kunde unterlässt alles, was die Sicherheit oder Integrität der Leistungen beeinträchtigt, insbesondere Versuche, Zugangsbeschränkungen zu umgehen, Last- oder Penetrationstests ohne vorherige Abstimmung, Rückentwicklung über das gesetzlich zulässige Maß hinaus sowie eine übermäßige Nutzung, die die Stabilität der Plattform gefährdet.
- Der Kunde darf die Leistungen ohne vorherige Zustimmung von Obseria weder weiterverkaufen noch Dritten außerhalb seiner Unternehmensgruppe zur Verfügung stellen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die von ihm übermittelten Daten an die Leistungen übermitteln darf, und insbesondere dafür, die Funktionen zur PII-Maskierung entsprechend seinen eigenen datenschutzrechtlichen Anforderungen zu konfigurieren.
- Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten kann Obseria den Zugang unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden vorübergehend sperren. Obseria informiert den Kunden über die Sperrung und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist.
8. Kundendaten und Datenschutz
- Alle Daten, die der Kunde an die Leistungen übermittelt, insbesondere Telemetriedaten („Kundendaten“), verbleiben beim Kunden. Obseria verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Erbringung der Leistungen und nach den Weisungen des Kunden.
- Soweit Kundendaten personenbezogene Daten enthalten, ist Obseria Auftragsverarbeiter des Kunden. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, abrufbar auf unserer Seite zur Auftragsverarbeitung, ist fester Bestandteil des Vertrags und gilt für alle Kunden.
- Der Kunde wählt bei der Einrichtung seines Kontos den Datenstandort: EU (Frankfurt oder Dublin), Vereinigtes Königreich (London) oder das eigene Cloud-Konto des Kunden. Obseria verlagert Kundendaten ohne Weisung des Kunden nicht aus der gewählten Region.
- Obseria darf aggregierte, anonymisierte Nutzungs- und Betriebskennzahlen, die keine Rückschlüsse auf den Kunden oder einzelne Personen zulassen, zum Betrieb, zur Absicherung und zur Verbesserung der Leistungen verwenden.
9. KI-Funktionen
- Die Leistungen umfassen KI-gestützte Funktionen, etwa Anomalieerkennung, Ursachenanalyse und Abfragen in natürlicher Sprache. Diese Funktionen erzeugen Ergebnisse automatisiert; der Kunde prüft sie, bevor er darauf gestützte Entscheidungen trifft.
- Obseria verwendet Kundendaten, Eingaben und Ergebnisse niemals zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen, weder eigener noch fremder. Als Unterauftragsverarbeiter eingesetzten KI-Anbietern ist dies vertraglich untersagt.
- KI-Funktionen können auf Organisationsebene deaktiviert werden.
10. Geistiges Eigentum
- Obseria räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Leistungen für eigene geschäftliche Zwecke sowie für die Zwecke seiner verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu nutzen.
- Alle Rechte an den Leistungen, der Software, der Dokumentation und den Marken verbleiben bei Obseria oder deren Lizenzgebern. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen, die insoweit Vorrang haben.
- Obseria darf Anregungen und Feedback des Kunden unentgeltlich zur Verbesserung der Leistungen verwenden, ohne dass dabei vertrauliche Informationen des Kunden offengelegt werden.
- Obseria darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen als vertraulich erkennbar sind, und verwenden sie nur zum Zweck des Vertrags. Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Vertragsverletzung bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen. Die Pflicht besteht für [Frist, z. B. drei Jahre] nach Vertragsende fort; Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie als solche gelten.
12. Gewährleistung
- Obseria gewährleistet, dass die Leistungen während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Obseria beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Ein Kündigungsrecht des Kunden nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB besteht erst, wenn Obseria ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
13. Haftung
- Obseria haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von Obseria übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Obseria nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Obseria.
14. Laufzeit und Kündigung
- Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit laufen auf unbestimmte Zeit und können von jeder Partei mit einer Frist von [Kündigungsfrist, z. B. 30 Tagen] zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Für Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit oder Mindestabnahme gilt das Bestellformular.
- Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Obseria insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrags länger als zwei Monate in Verzug ist oder trotz Abmahnung schwerwiegend gegen die Pflichten nach Ziffer 7 verstößt.
- Kündigungen bedürfen der Textform.
- Nach Vertragsende kann der Kunde seine Kundendaten für [Frist, z. B. 30 Tage] exportieren. Anschließend löscht Obseria die Kundendaten gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
15. Änderungen dieser AGB
Obseria kann diese AGB aus triftigem Grund ändern, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen, sofern die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Obseria teilt dem Kunden Änderungen mindestens [Frist, z. B. sechs Wochen] vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor ihrem Wirksamwerden in Textform widerspricht. Auf diese Folge weist Obseria in der Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Änderungen der Hauptleistungspflichten, insbesondere der Vergütung, richten sich ausschließlich nach Ziffer 6 Abs. 5 oder bedürfen der Zustimmung des Kunden.
16. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der Just Growing GmbH (Winnenden). Obseria ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Rechte aus dem Vertrag kann der Kunde nur mit Zustimmung von Obseria an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.